Zum 01. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer als Ersatz für die aktuell verfassungswidrige Regelung in Kraft. Dazu müssen alle Grundstücke/Eigentumswohnungen etc. in Deutschland (ca. 36 Mio. Einheiten) neu bewertet werden. Diese Regelung wirft nun ihre Schatten voraus:
– Wenn Sie über keinen eigenen Grundbesitz bzw. keine Eigentumswohnung oder Ähnliches verfügen, können Sie nachfolgenden Ausführungen ignorieren.
Für Grundbesitzer gelten dagegen folgende Hinweise:
- Die Finanzämter werden in den nächsten Wochen über die Deklarationspflicht informieren, dass für jede Einheit eine Feststellungserklärung zur Bewertung des Grundbesitzes abgegeben werden muss. Die Erklärung muss elektronisch (mit dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung) abgegeben werden.
- Die Abgabefrist wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Wenn Sie die Erklärung selbst einreichen möchten, können Sie den ELSTER-Zugang verwenden, den Sie bspw. für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
Ansonsten sollten Sie also bereits jetzt einen ELSTER-Zugang einrichten. Ferner sollten Sie sich um einen aktuellen (unbeglaubigten) Grundbuchauszug bemühen sowie sowie den aktuellen Bodenrichtwert für Ihren Grundbesitz recherchieren. Die vorzeitige Recherche ist deshalb zu empfehlen, weil davon auszugehen ist, dass sich die Anfragen bei den Gemeinden / Grundbuchämtern in der nächsten Zeit häufen werden.
Unser Service für Sie:
Wenn wir, also die Mitarbeiter der Kanzlei Gerhard Doll, die Erklärung für Sie einreichen dürfen, können Sie bereits jetzt Ihre Grundbuchauszüge und die Daten zum Bodenrichtwert bei uns einreichen. Wir bereiten dann alles vor und versenden zu gegebener Zeit dann die Feststellungserklärung zur Grundsteuer an das zuständige Finanzamt.
Gerne können Sie uns Ihre Daten online über das Formular „Grundsteuer-Erfassungsbogen“ zukommen lassen.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie oben genannten Unterlagen balsmöglichst herreichen könnten, damit uns hinreichend Zeit zur Bearbeitung der Anträge verbleibt.